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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Amberg-Sulzbach

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Auerbach in der Oberpfalz.

Auerbach in der Oberpfalz ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Amberg-Sulzbach – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Amberg-Sulzbach

Kontakt & Anschrift

Schulstraße 37, 92245 Kümmersbruck

+49 9621 708-0

Mo–Fr 08:00–12:00 · Di, Do 14:00–17:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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