Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Städteregion Aachen
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Baesweiler.
Baesweiler ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Städteregion Aachen – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Städteregion AachenKontakt & Anschrift
Trierer Straße 1, 52078 Städteregion Aachen
auslaenderamt@staedteregion-aachen.de
Mo-Tu 08:00-15:00; We 08:00-16:45; Th 08:00-13:00; Fr 08:00-12:00; Sa off; Su off
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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