Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kreis Pinneberg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Barmstedt.
Barmstedt ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Pinneberg – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde PinnebergKontakt & Anschrift
Bismarckstraße 8, 25421 Pinneberg
Mo,Tu,Th 08:30-13:00, Tu 14:30-18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung