Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Augsburg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Bobingen.
Bobingen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Augsburg – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde AugsburgKontakt & Anschrift
Ulmer Straße 72, 86156 Augsburg
Mo 08:00-15:00; Tu,Fr 08:00-12:30; We 07:00-15:00; Th 08:00-17:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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