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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Forchheim

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Ebermannstadt.

Ebermannstadt ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Forchheim – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Forchheim

Kontakt & Anschrift

Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim

+49 9191 86 0

Mo,Th 08:00-17:00; Tu-We 08:00-12:00; Fr 08:00-12:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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