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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Ebersberg

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Ebersberg.

Ebersberg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Ebersberg – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Ebersberg

Kontakt & Anschrift

Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg

+49 8092 8230

Mo-We 07:30-17:00; Th 07:30-18:00; Fr 07:30-12:30; PH off

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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