Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Erzgebirgskreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Eibenstock.
Eibenstock ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Erzgebirgskreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde ErzgebirgskreisKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung