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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Eichstätt

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Eichstätt.

Eichstätt ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Eichstätt – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Eichstätt

Kontakt & Anschrift

Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt

+49 8421 700

Mo-Fr 08:00-12:00, Th 14:00-16:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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