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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Eisenach

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Eisenach.

Diese Aufgabe wird in Eisenach über die zentrale Stadtverwaltung (Bürgerbüro) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Ausländerbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

22, 99817 Eisenach

Mo 08:00-12:00,13:00-16:00; Tu 08:00-12:00,13:00-18:00; We 07:00-12:00; Th 08:00-12:00,13:00-16:00; Fr 08:00-13:00; Sa 09:00-12:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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