Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Ostalbkreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Ellwangen.
Ellwangen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Ostalbkreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde OstalbkreisKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung