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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Erding

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Erding.

Erding ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Erding – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Erding

Kontakt & Anschrift

Alois-Schießl-Platz 2, Erding

+49 8122 580

poststelle@lra-ed.de

Mo-Fr 07:30-12:00; Th 07:30-12:00,14:00-17:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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