Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Rhön-Grabfeld
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Fladungen.
Fladungen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Rhön-Grabfeld – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Rhön-GrabfeldKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung