Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Freising
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Freising.
Freising ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Freising – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde FreisingKontakt & Anschrift
Landshuter Straße 31, 85356 Freising
Mo,Tu,We,Fr 08:00-12:00; Th 08:00-12:00,14:00-17:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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