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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Freising

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Freising.

Freising ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Freising – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Freising

Kontakt & Anschrift

Landshuter Straße 31, 85356 Freising

+49 8161 6000

Mo,Tu,We,Fr 08:00-12:00; Th 08:00-12:00,14:00-17:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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