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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Fürstenfeldbruck

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Fürstenfeldbruck.

Fürstenfeldbruck ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Fürstenfeldbruck – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Fürstenfeldbruck

Kontakt & Anschrift

Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck

+49 8141 519 0

Mo–Mi 08:00–17:00 · Do 08:00–18:00 · Fr 08:00–13:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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