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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Garmisch-Partenkirchen(*).

Garmisch-Partenkirchen(*) ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Garmisch-Partenkirchen – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Garmisch-Partenkirchen

Kontakt & Anschrift

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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