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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Mansfeld-Südharz

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Gerbstedt.

Gerbstedt ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Mansfeld-Südharz – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Mansfeld-Südharz

Kontakt & Anschrift

Lutherstraße 9, 06343 Mansfeld

Tu 09:00-12:00, Tu 13:00-18:00, Th 09:00-12:00, Th 13:00-15:00, Fr 09:00-12:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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