Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Fürstenfeldbruck
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Germering.
Germering ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Fürstenfeldbruck – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde FürstenfeldbruckKontakt & Anschrift
Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck
Mo-Mi 08:00-17:00; Do 08:00-18:00; Fr 08:00-13:00; PH off
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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