Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Emsland
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Haren.
Haren ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Emsland – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde EmslandKontakt & Anschrift
Mittelstraße 15, 49838 Lengerich (Emsland)
Mo-Fr 08:30-12:30, Mo-We 14:00-16:00, Th 14:00-18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung