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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Roth

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Heideck.

Heideck ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Roth – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Roth

Kontakt & Anschrift

Weinbergweg 1, 91154 Roth

+49 9171 810

info@landratsamt-roth.de

Mo, Tu 08:00-12:00, 13:00-16:00; We, Fr 08:00-12:00; Th 08:00-12:00, 13:00-18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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