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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Ansbach

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Heilsbronn.

Heilsbronn ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Ansbach – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Ansbach

Kontakt & Anschrift

Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach

+49 981 468-0

Mo-Th 08:00-16:00; Fr 08:00-12:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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