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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Nordhausen

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Heringen/Helme.

Heringen/Helme ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Nordhausen – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Nordhausen

Kontakt & Anschrift

Behringstraße 3, 99734 Nordhausen

Mo,Fr 08:30-12:00; Tu 08:30-16:00; Th 08:30-18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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