Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Hildesheim
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Hildesheim.
Hildesheim ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Hildesheim – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde HildesheimKontakt & Anschrift
Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim
Mo 08:30-15:00; Tu 08:30-12:30; Th 08:30-16:30; Fr 08:30-12:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung