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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Nienburg/Weser

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Hoya.

Hoya ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Nienburg/Weser – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Nienburg/Weser

Kontakt & Anschrift

Schloßplatz 1, 31582 Nienburg/Weser

Mo-Fr 08:00-12:00, Mo,Th 13:00-16:00; PH,Sa,Su off

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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