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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Altenkirchen

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Kirchen.

Kirchen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Altenkirchen – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Altenkirchen (Westerwald)

Kontakt & Anschrift

Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen

+49 2681 810

Mo-Fr 09:00-12:00,13:30-16:00; PH closed

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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