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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Kronach

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Kronach.

Kronach ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Kronach – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Kronach

Kontakt & Anschrift

Güterstraße 18, 96317 Kronach

Mo-Fr 08:00-12:00, Tu,We 13:30-15:30, Th 13:30-17:30; PH,Sa,Su off

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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