Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Landsberg am Lech
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Landsberg am Lech.
Landsberg am Lech ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Landsberg am Lech – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Landsberg am LechKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung