Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Langenburg.
Langenburg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Schwäbisch Hall – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Schwäbisch HallKontakt & Anschrift
Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall
Mo-We 08:00-12:00,13:00-15:30; Th 13:00-17:00; Fr 08:00-12:00; PH Su off
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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