Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Ilm-Kreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Langewiesen.
Langewiesen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Ilm-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Ilm-KreisKontakt & Anschrift
Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt
Tu 08:30-11:30,13:00-18:00; Th 08:30-11:30,13:00-14:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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