Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Gießen
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Laubach.
Laubach ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Gießen – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde GießenKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung