Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Sonneberg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Lauscha.
Lauscha ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Sonneberg – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde SonnebergKontakt & Anschrift
Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg
Mo 08:00-12:00; Tu 08:00-12:00,14:00-16:00; We 08:00-12:00; Th 08:00-12:00,14:00-17:30; Fr 08:00-12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung