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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Ravensburg

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Leutkirch im Allgäu.

Leutkirch im Allgäu ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Ravensburg – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Ravensburg

Kontakt & Anschrift

Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg

+49 751 850

Mo–Mi 08:00–12:00, 13:30–15:30 · Do 08:00–12:00, 13:30–17:30 · Fr 08:00–12:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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