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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Bergstraße

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Lorsch.

Lorsch ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Bergstraße – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Bergstraße

Kontakt & Anschrift

Graben 15, 64646 Heppenheim

Mo, Tu, Fr 08:00-11:30; Th 08:00-11:30, 14:00-18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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