Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Ludwigslust-Parchim
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Ludwigslust.
Ludwigslust ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Ludwigslust-Parchim – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Ludwigslust-ParchimKontakt & Anschrift
Garnisonsstraße 1, 19288 Ludwigslust
Mo 08:00-13:00, Tu 08:00-13:00,14:00-08:00, We 08:00-13:00, Th 08:00-13:00,14:00-18:00, Fr 08:00-13:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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