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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Kreis Recklinghausen

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Marl.

Marl ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Recklinghausen – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Recklinghausen

Kontakt & Anschrift

Westring 51, 45659 Recklinghausen

+49 2361 50 00

"nach telefonischer Vereinbarung"

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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