Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Meißen
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Meißen.
Meißen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Meißen – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde MeißenKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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