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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf am Inn

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Mühldorf am Inn.

Mühldorf am Inn ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Mühldorf am Inn – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Mühldorf am Inn

Kontakt & Anschrift

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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