Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Heilbronn
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Neckarsulm.
Neckarsulm ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Heilbronn – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde HeilbronnKontakt & Anschrift
Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
Mo-Fr 08:00-12:00; We 13:30-18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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