Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Neu-Ulm
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Neu-Ulm.
Diese Aufgabe wird in Neu-Ulm über die zentrale Kreisverwaltung (Landratsamt Neu-Ulm) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Ausländerbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Mo–Mi, Fr 07:30–12:30 · Do 07:30–17:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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