Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf am Inn
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Neumarkt-Sankt Veit.
Neumarkt-Sankt Veit ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Mühldorf am Inn – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Mühldorf am InnKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung