Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Neunkirchen
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Neunkirchen.
Neunkirchen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Neunkirchen – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde NeunkirchenKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung