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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Coburg

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Neustadt bei Coburg.

Neustadt bei Coburg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Coburg – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Coburg

Kontakt & Anschrift

Lauterer Straße 60, 96450 Coburg

09561/514-0

landratsamt@landkreis-coburg.de

Mo, Di 07:30–12:00, 13:30–16:00 · Mi, Fr 07:30–12:00 · Do 07:30–12:00, 13:30–17:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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