Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Northeim
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Northeim.
Northeim ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Northeim – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde NortheimKontakt & Anschrift
"nach Absprache"
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung