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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Fürth

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Oberasbach.

Oberasbach ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Fürth – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Fürth

Kontakt & Anschrift

Stresemannplatz 11, 90763 Fürth

+49 911 9773 0

Mo-Th 08:00-16:00; Fr 08:00-12:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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