Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Osterholz
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Osterholz-Scharmbeck.
Osterholz-Scharmbeck ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Osterholz – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde OsterholzKontakt & Anschrift
Riesstraße 40, 27721 Ritterhude
Mo, Fr 08:00-12:00; Tu 08:00-12:00, 14:00-16:00; Th 08:00-12:00, 14:00-18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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