Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Overath.
Overath ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Rheinisch-Bergischer Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Rheinisch-Bergischer KreisKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung