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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Ludwigslust-Parchim

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Parchim.

Parchim ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Ludwigslust-Parchim – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Ludwigslust-Parchim

Kontakt & Anschrift

Garnisonsstraße 1, 19288 Ludwigslust

+49 3871 722-0

info@kreis-lup.de

Mo 08:00-13:00, Tu 08:00-13:00,14:00-08:00, We 08:00-13:00, Th 08:00-13:00,14:00-18:00, Fr 08:00-13:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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