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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Parsberg.

Parsberg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Neumarkt in der Oberpfalz

Kontakt & Anschrift

Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz

+49 9181 4700

Mo, Tu 08:00-16:00; We, Fr 08:00-12:00; Th 08:00-18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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