Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Bayreuth
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Pegnitz.
Pegnitz ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Bayreuth – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde BayreuthKontakt & Anschrift
Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
Mo, Tu 07:30-14:00; We 07:30-12:00; Th 07:30-17:00; Fr 07:30-13:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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