Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kreis Pinneberg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Pinneberg.
Pinneberg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Pinneberg – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde PinnebergKontakt & Anschrift
Bismarckstraße 8, 25421 Pinneberg
Mo, Di, Do 08:30–13:00, Di 14:30–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung