Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kreis Plön
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Plön.
Plön ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Plön – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde PlönKontakt & Anschrift
Mo,Di,Do,Fr 09:00-12:00; Di 14:00-16:00; Do 14:00-18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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